Testpflicht für Schulkinder auch in den Sommerferien

Besucht ein Kind unseren Ferienhort, müssen Eltern 2x wöchentlich eine Bescheinigung über einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. Alle Eltern, die ihr Kind für die Sommerferienbetreuung angemeldet haben, wurden bereits in einem entsprechenden Elternbrief über die anerkannten Testmöglichkeiten informiert.

Werden, die über den Hort vergebenen, Selbsttests vor der Betreuung genutzt, müssen die Eltern folgendes Formular im Hort aktuell ausgefüllt wieder abgeben:

Formular zur Selbsterklärung Selbsttest